Möckmühl ist eine Stadt im Landkreis Heilbronn im fränkisch geprägten Nordosten von Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8244 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74219
Vorwahl
06298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brandhölzle, Schwärzerhof, Siegelbach, Sülzhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Möckmühl
Hauptstraße 30
74219 Möckmühl
2. Ordnungsamt Möckmühl
Hauptstraße 30
74219 Möckmühl
3. Finanzamt Heilbronn
Am Wollhaus 2
74072 Heilbronn
Gemeinde Möckmühl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die 9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 1999 für den Teilverwaltungsraum Möckmühl wurde am 2. Oktober 2024 genehmigt und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Der Bebauungsplan "Salenbusch" in Möckmühl-Züttlingen wurde am 23. April 2024 als Satzung beschlossen und tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
- Der Entwurf des Bebauungsplans "Hahnenäcker 5. Änderung" wurde am 27. Februar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Der Bebauungsplan "Erweiterung Habichtshöfe" wurde am 27. Februar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt, um den Logistikstandort der Kaufland Stiftung & Co. KG zu erweitern.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal" wurde am 19. März 2024 zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilverwaltungsraum Möckmühl-Züttlingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich "Habichtshöfe-Erweiterung" wurde am 17. April 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.