Möckmühl ist eine Stadt im Landkreis Heilbronn im fränkisch geprägten Nordosten von Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8244 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74219
Vorwahl
06298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brandhölzle, Schwärzerhof, Siegelbach, Sülzhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Möckmühl
Hauptstraße 30
74219 Möckmühl
2. Ordnungsamt Möckmühl
Hauptstraße 30
74219 Möckmühl
3. Finanzamt Heilbronn
Am Wollhaus 2
74072 Heilbronn
Gemeinde Möckmühl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die 9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 1999 für den Teilverwaltungsraum Möckmühl wurde am 2. Oktober 2024 genehmigt und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Der Bebauungsplan "Salenbusch" in Möckmühl-Züttlingen wurde am 23. April 2024 als Satzung beschlossen und tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
- Der Entwurf des Bebauungsplans "Hahnenäcker 5. Änderung" wurde am 27. Februar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Der Bebauungsplan "Erweiterung Habichtshöfe" wurde am 27. Februar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt, um den Logistikstandort der Kaufland Stiftung & Co. KG zu erweitern.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal" wurde am 19. März 2024 zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilverwaltungsraum Möckmühl-Züttlingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich "Habichtshöfe-Erweiterung" wurde am 17. April 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.