Mörlenbach ist eine Gemeinde des Kreises Bergstraße im Süden von Hessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
10.091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69509
Vorwahlen
0620906201 (Rohrbach)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bettenbach, Geisenbach, GroßBreitenbach, Unterkunzenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mörlenbach
Hauptstraße 1
69509 Mörlenbach
2. Ordnungsamt Mörlenbach
Hauptstraße 1
69509 Mörlenbach
3. Standesamt Mörlenbach
Hauptstraße 1
69509 Mörlenbach
Gemeinde Mörlenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mörlenbach in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen über Bebauungspläne stammen aus anderen Orten, wie z.B. Fränkisch-Crumbach, und nicht aus Mörlenbach selbst.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.