Mörlenbach ist eine Gemeinde des Kreises Bergstraße im Süden von Hessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
10.091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69509
Vorwahlen
0620906201 (Rohrbach)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bettenbach, Geisenbach, GroßBreitenbach, Unterkunzenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mörlenbach
Hauptstraße 1
69509 Mörlenbach
2. Ordnungsamt Mörlenbach
Hauptstraße 1
69509 Mörlenbach
3. Standesamt Mörlenbach
Hauptstraße 1
69509 Mörlenbach
Gemeinde Mörlenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mörlenbach in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen über Bebauungspläne stammen aus anderen Orten, wie z.B. Fränkisch-Crumbach, und nicht aus Mörlenbach selbst.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.