Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mühlenberge

Mühlenberge ist eine Gemeinde im Norden des brandenburgischen Landkreises Havelland
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
742 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14662
Vorwahlen
033237, 033238
Adresse der Amtsverwaltung
Marktstraße 22, 14662 Friesack
Marktstraße 22, 14662 Friesack 14662 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Mühlenberge
Hauptstraße 1
39365 Mühlenberge

2. Landkreis Börde
Breiter Weg 24
39340 Haldensleben

3. Einwohnermeldeamt Mühlenberge
Hauptstraße 1
39365 Mühlenberge
Gemeinde Mühlenberge – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 11:30
  • Dienstag: 08:30 - 11:30 14:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.