Die Stadt ist mit über 10.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Hof. Sie ist ein Zentrum der Textilindustrie mit der Textilabteilung der Hochschule Hof
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
10.049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95213
Vorwahl
09251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahornberg, Birkenhof, Bug, Dietelmühle, Eiben, Einzel, EinzelaWald, Erbsbühl, Friedmannsdorf, Gottersdorf, Gottschalk, Großlosnitz, Grund, Hammermühle, Jehsen, Kleinlosnitz, Laubersreuth, Lösten, Lohziegelhütte, Markersreuth, Mechlenreuth, Meierhof, Modlitz, Mödlenreuth, Mussen, Nebers, Neutheilung, Plösen, Plösenmühle, Poppenreuth, Pulschnitz, Pulschnitzberg, Rabenreuth, Reuthlas, Rieglersreuth, Ringlasmühle, Rothenmühle, Rußhütte, Schallersgrün, Schnackenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Münchberg
Markt 1
95213 Münchberg
2. Finanzamt Hof
Wirthstraße 1
95028 Hof
3. Landratsamt Hof
Ludwigstraße 14
95028 Hof
Gemeinde Münchberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Münchberg betreffen den Bebauungsplan Nr. 49 „Gewerbegebiet am Steinweg“, der seit dem 29. August 2024 rechtskräftig ist. Es gibt einen Satzungsbeschluss vom 29. Februar 2024, eine Begründung zum Bebauungsplan, sowie einen Umweltbericht und zugehörige Anlagen wie Bestandsplan, Bewertungsplan und Maßnahmenplan mit Ausgleichsbilanzierung.
Zusätzlich wurde die 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 ebenfalls am 29. August 2024 rechtskräftig.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.