Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Münchberg

Sie ist ein Zentrum der Textilindustrie mit der Textilabteilung der Hochschule Hof. Die Stadt ist mit über 10.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Hof
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
10.049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95213
Vorwahl
09251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahornberg, Birkenhof, Bug, Dietelmühle, Eiben, Einzel, EinzelaWald, Erbsbühl, Friedmannsdorf, Gottersdorf, Gottschalk, Großlosnitz, Grund, Hammermühle, Jehsen, Kleinlosnitz, Laubersreuth, Lösten, Lohziegelhütte, Markersreuth, Mechlenreuth, Meierhof, Modlitz, Mödlenreuth, Mussen, Nebers, Neutheilung, Plösen, Plösenmühle, Poppenreuth, Pulschnitz, Pulschnitzberg, Rabenreuth, Reuthlas, Rieglersreuth, Ringlasmühle, Rothenmühle, Rußhütte, Schallersgrün, Schnackenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Münchberg
Markt 1
95213 Münchberg

2. Finanzamt Hof
Wirthstraße 1
95028 Hof

3. Landratsamt Hof
Ludwigstraße 14
95028 Hof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Münchberg betreffen den Bebauungsplan Nr. 49 „Gewerbegebiet am Steinweg“, der seit dem 29. August 2024 rechtskräftig ist. Es gibt einen Satzungsbeschluss vom 29. Februar 2024, eine Begründung zum Bebauungsplan, sowie einen Umweltbericht und zugehörige Anlagen wie Bestandsplan, Bewertungsplan und Maßnahmenplan mit Ausgleichsbilanzierung.

Zusätzlich wurde die 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 ebenfalls am 29. August 2024 rechtskräftig.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.