Nackenheim ist eine Ortsgemeinde und ein Weinbauort in Rheinhessen im Landkreis Mainz-Bingen und liegt ca
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
5644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55299
Vorwahl
06135
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
2. Ordnungsamt Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
3. Standesamt Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
Gemeinde Nackenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Bodenheim, zu der Nackenheim gehört, wurde aktualisiert. Hierbei wurden die aktuellen Planungsvorstellungen und Entwicklungsvorstellungen der Ortsgemeinden berücksichtigt und an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst. Es wurde ein Gewerbeflächenkonzept erstellt und die Integration der Belange von Natur und Landschaft auf der Grundlage des Landschaftsplans durchgeführt. Die Neuausweisung von Siedlungs- und gewerblichen Bauflächen erfolgt unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Vorgaben und des festgelegten Bedarfswerts. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Umweltauswirkungen wurden aufgestellt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.