Nackenheim ist eine Ortsgemeinde und ein Weinbauort in Rheinhessen im Landkreis Mainz-Bingen und liegt ca
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
5644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55299
Vorwahl
06135
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
2. Ordnungsamt Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
3. Standesamt Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
Gemeinde Nackenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Bodenheim, zu der Nackenheim gehört, wurde aktualisiert. Hierbei wurden die aktuellen Planungsvorstellungen und Entwicklungsvorstellungen der Ortsgemeinden berücksichtigt und an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst. Es wurde ein Gewerbeflächenkonzept erstellt und die Integration der Belange von Natur und Landschaft auf der Grundlage des Landschaftsplans durchgeführt. Die Neuausweisung von Siedlungs- und gewerblichen Bauflächen erfolgt unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Vorgaben und des festgelegten Bedarfswerts. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Umweltauswirkungen wurden aufgestellt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.