Naumburg ist eine Kleinstadt im Landkreis Kassel in Nordhessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5038 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
34311
Vorwahlen
05625, 05622
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Weidelshof, Weidelshof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naumburg
Markt 1
06618 Naumburg
2. Landratsamt Burgenlandkreis
Wilhelmstraße 2
06618 Naumburg
3. Finanzamt Naumburg
Am Gabelsberger Weg 1
06618 Naumburg
Gemeinde Naumburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 12.12.2024 die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Naumburg beschlossen, die vom Regierungspräsidium Kassel mit Verfügung vom 06.01.2025 genehmigt wurde. Diese Änderung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Zusätzlich wurde die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg beschlossen und tritt ebenfalls in Kraft. Diese Teilaufhebung wurde gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.