Nellingen ist mit den Ortsteilen Oppingen und Aichen eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis etwa 20 Kilometer nordwestlich von Ulm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
2058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89191
Vorwahl
07337
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMhle, Zinsholz, Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMühle, Zinsholz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nellingen
Hauptstraße 1
73278 Nellingen
2. Ordnungsamt Nellingen
Rathausplatz 2
73278 Nellingen
3. Finanzamt Nürtingen
Untere Wiesen 1
72622 Nürtingen
Gemeinde Nellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Nellingen hat am 17. Dezember 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Nördlicher Sonnenberg" gefasst. Dieser Plan soll die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Nellingen schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 0,4 ha bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche und sieht 5-6 Bauplätze vor. Die Erschließung des Gebiets soll über eine Stichstraße an der Sonnenbergstraße erfolgen. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, um diese Planung umzusetzen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.