Nellingen ist mit den Ortsteilen Oppingen und Aichen eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis etwa 20 Kilometer nordwestlich von Ulm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
2058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89191
Vorwahl
07337
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMhle, Zinsholz, Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMühle, Zinsholz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nellingen
Hauptstraße 1
73278 Nellingen
2. Ordnungsamt Nellingen
Rathausplatz 2
73278 Nellingen
3. Finanzamt Nürtingen
Untere Wiesen 1
72622 Nürtingen
Gemeinde Nellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Nellingen hat am 17. Dezember 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Nördlicher Sonnenberg" gefasst. Dieser Plan soll die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Nellingen schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 0,4 ha bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche und sieht 5-6 Bauplätze vor. Die Erschließung des Gebiets soll über eine Stichstraße an der Sonnenbergstraße erfolgen. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, um diese Planung umzusetzen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung