Nellingen ist mit den Ortsteilen Oppingen und Aichen eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis etwa 20 Kilometer nordwestlich von Ulm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
2058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89191
Vorwahl
07337
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMhle, Zinsholz, Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMühle, Zinsholz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nellingen
Hauptstraße 1
73278 Nellingen
2. Ordnungsamt Nellingen
Rathausplatz 2
73278 Nellingen
3. Finanzamt Nürtingen
Untere Wiesen 1
72622 Nürtingen
Gemeinde Nellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Nellingen hat am 17. Dezember 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Nördlicher Sonnenberg" gefasst. Dieser Plan soll die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Nellingen schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 0,4 ha bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche und sieht 5-6 Bauplätze vor. Die Erschließung des Gebiets soll über eine Stichstraße an der Sonnenbergstraße erfolgen. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, um diese Planung umzusetzen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.