Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Netphen

Netphen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɛtfən] ist eine Mittelstadt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
23.116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57250
Vorwahlen
02738, 02737, 0271, 02732, 02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, ™lgershausen, Sohlbach, Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, Ölgershausen, Sohlbach
Adressen:
1. Stadt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
2. Bürgeramt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
3. Ordnungsamt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
- Bebauungsplan Nr. 13 “Erweiterung Sterndill“ und Bebauungsplan Nr. 15 “Unter der Schwarzen Heide“ im Ortsteil Deuz sind in der Aufstellung.
- Bebauungsplan Nr. 16 “Südstraße“ und Bebauungsplan Nr. 6 "Am Sportplatz" 5. Änderung im Ortsteil Hainchen, mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 11 “Feuerwache Oberes Siegtal“ im Ortsteil Nenkersdorf, mit erneuter frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwache Oberes Siegtal in Nenkersdorf, ebenfalls mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.