Neualbenreuth (bairisch: Neialwaraad) ist ein Markt im Osten des oberpfälzischen Landkreises Tirschenreuth
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95698
Vorwahl
09638
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altmugl, Buchgtl, Ernestgrn, Habertsmhle, Hardeck, Kappl, Maiersreuth, Muglmhle, Ottengrn, Pfudermhle, Platzermhle, Pointmhle, Querenbach, Rennermhle, Rothmhle, Schachten, Troglauermhle, Altmugl, Buchgütl, Ernestgrün, Habertsmühle, Hardeck, Kappl, Maiersreuth, Muglmühle, Ottengrün, Pfudermühle, Platzermühle, Pointmühle, Querenbach, Rennermühle, Rothmühle, Schachten, Troglauermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neualbenreuth
Hauptstraße 1
95698 Neualbenreuth
2. Finanzamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 5
95643 Tirschenreuth
3. Landratsamt Tirschenreuth
Mühlstraße 1
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Neualbenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.