Waldershof (bairisch: Waltershuaf) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4204 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95679
Vorwahlen
09231/09234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Pfaffenreuth, Rodenzenreuth, Rosenhammer, Wolfersreuth, Pfaffenreuth, Rodenzenreuth, Rosenhammer, Wolfersreuth
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldershof
Stadtplatz 15
95679 Waldershof
2. Finanzamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
3. Polizeiinspektion Tirschenreuth
Am Sportplatz 5
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Waldershof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.