Waldershof (bairisch: Waltershuaf) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4204 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95679
Vorwahlen
09231/09234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Pfaffenreuth, Rodenzenreuth, Rosenhammer, Wolfersreuth, Pfaffenreuth, Rodenzenreuth, Rosenhammer, Wolfersreuth
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldershof
Stadtplatz 15
95679 Waldershof
2. Finanzamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
3. Polizeiinspektion Tirschenreuth
Am Sportplatz 5
95643 Tirschenreuth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet