Die frühere Residenzstadt mecklenburgischer Herzöge und einstige Landeshauptstadt von Mecklenburg-Strelitz ist heute eines der 18 Mittelzentren des Landes
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
20.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17235
Vorwahl
03981
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Damm 1, 17235 Neubrandenbur
3. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An der Mühlenteichbrücke 1, 17033 Neubrandenburg
Gemeinde Neustrelitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neustrelitz sind Several neue Baugebiete in Planung und Umsetzung:
- Ein Baugebiet an der Dr.-Schwentner-Straße mit 25 Grundstücken und einer neuen Straße zur Erschließung, das auf dem ehemaligen Gelände des "Soldatenstädtchens" entsteht.
- Ein Wohnquartier zwischen Höhenstraße und Karbe-Wagner-Straße mit 15 Eigenheimgrundstücken und einer neuen Straße, das zwischen bestehenden Wohngebieten und dem Fasanerie-Park liegt.
- Ein Baugebiet an der Schlangenallee mit 10 Grundstücken, das eine Erweiterung des bestehenden Wohngebietes darstellt.
- Die Erweiterung des Wohngebietes am Sandberg/Bollenacker, wo alte Kleingärten und ein ehemaliger Sportplatz durch Wohnhäuser ersetzt werden.
- Ein geplantes Baugebiet westlich des Stargarder Rings mit 12 vorgesehenen Grundstücken.
Zudem wird derzeit eine neue Wohnungsmarktstrategie für Neustrelitz in Auftrag gegeben, um zukünftige Bedarfe zu decken.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.