Neustrelitz ist eine Mittelstadt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Land Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
20.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17235
Vorwahl
03981
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Damm 1, 17235 Neubrandenbur
3. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An der Mühlenteichbrücke 1, 17033 Neubrandenburg
Gemeinde Neustrelitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neustrelitz sind Several neue Baugebiete in Planung und Umsetzung:
- Ein Baugebiet an der Dr.-Schwentner-Straße mit 25 Grundstücken und einer neuen Straße zur Erschließung, das auf dem ehemaligen Gelände des "Soldatenstädtchens" entsteht.
- Ein Wohnquartier zwischen Höhenstraße und Karbe-Wagner-Straße mit 15 Eigenheimgrundstücken und einer neuen Straße, das zwischen bestehenden Wohngebieten und dem Fasanerie-Park liegt.
- Ein Baugebiet an der Schlangenallee mit 10 Grundstücken, das eine Erweiterung des bestehenden Wohngebietes darstellt.
- Die Erweiterung des Wohngebietes am Sandberg/Bollenacker, wo alte Kleingärten und ein ehemaliger Sportplatz durch Wohnhäuser ersetzt werden.
- Ein geplantes Baugebiet westlich des Stargarder Rings mit 12 vorgesehenen Grundstücken.
Zudem wird derzeit eine neue Wohnungsmarktstrategie für Neustrelitz in Auftrag gegeben, um zukünftige Bedarfe zu decken.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.