Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neuendorf-Sachsenbande

Neuendorf-Sachsenbande (niederdeutsch: Neendörp-Sachsenbann) ist eine Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein in der Wilstermarsch.
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25554
Vorwahlen
04823, 04825
Adresse der Amtsverwaltung
Kohlmarkt 25, 25554 Wilster
Kohlmarkt 25, 25554 Wilster 25554 Schleswig-Holstein DE
Website
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Neuendorf-Sachsenbande
Hauptstraße 12
21423 Neuendorf-Sachsenbande

2. Ordnungsamt Neuendorf-Sachsenbande
Rathausplatz 1
21423 Neuendorf-Sachsenbande

3. Bauamt Neuendorf-Sachsenbande
Am Markt 3
21423 Neuendorf-Sachsenbande
Gemeinde Neuendorf-Sachsenbande – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.