Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Nortorf

Nortorf (plattdeutsch: Noorddörp) ist eine Stadt nördlich von Neumünster in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
6913 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24589
Vorwahl
04392
Adresse der Amtsverwaltung
Niedernstraße 6, 24589 Nortorf
Niedernstraße 6, 24589 Nortorf 25554 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Augenberg, Bargstedtermoor, Bast, Bekamp, Föhrenskamp, Grntal, Springwedel, TorfwerkSchlp, Waldheim, Wennebek, Augenberg, Bargstedtermoor, Bast, Bekamp, Föhrenskamp, Grüntal, Springwedel, TorfwerkSchülp, Waldheim, Wennebek
Adressen:
1. Stadt Nortorf
Am Markt 1
24589 Nortorf

2. Einwohnermeldeamt Nortorf
Am Markt 1
24589 Nortorf

3. Finanzamt Itzehoe
Schleswiger Str. 1
25524 Itzehoe
Gemeinde Nortorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Nortorf arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:

- Bebauungsplan Nr. 56 „Südlich Am Kirchstieg / Am Redder“ zur wohnbaulichen Entwicklung mit drei bis vier Bautypen in modularer Bauweise, basierend auf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.

- Bebauungsplan Nr. 52 „Breslauer Ring / Friedrich-Grotmak-Straße“ zur Nachverdichtung des Wohngebiets und Schaffung von neuem Planrecht für den Wohnungsbau, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.

- Keine spezifischen neuen Nachrichten zu anderen Bebauungsplänen in Nortorf, aber es gibt allgemeine Informationen über Bauleitplanungen in der Region, z.B. in der Gemeinde Krogaspe, die jedoch nicht direkt Nortorf betreffen.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.