Nortorf (plattdeutsch: Noorddörp) ist eine Stadt nördlich von Neumünster in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
6913 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24589
Vorwahl
04392
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augenberg, Bargstedtermoor, Bast, Bekamp, Föhrenskamp, Grntal, Springwedel, TorfwerkSchlp, Waldheim, Wennebek, Augenberg, Bargstedtermoor, Bast, Bekamp, Föhrenskamp, Grüntal, Springwedel, TorfwerkSchülp, Waldheim, Wennebek
Adressen:
1. Stadt Nortorf
Am Markt 1
24589 Nortorf
2. Einwohnermeldeamt Nortorf
Am Markt 1
24589 Nortorf
3. Finanzamt Itzehoe
Schleswiger Str. 1
25524 Itzehoe
Gemeinde Nortorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Nortorf arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Bebauungsplan Nr. 56 „Südlich Am Kirchstieg / Am Redder“ zur wohnbaulichen Entwicklung mit drei bis vier Bautypen in modularer Bauweise, basierend auf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Bebauungsplan Nr. 52 „Breslauer Ring / Friedrich-Grotmak-Straße“ zur Nachverdichtung des Wohngebiets und Schaffung von neuem Planrecht für den Wohnungsbau, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.
- Keine spezifischen neuen Nachrichten zu anderen Bebauungsplänen in Nortorf, aber es gibt allgemeine Informationen über Bauleitplanungen in der Region, z.B. in der Gemeinde Krogaspe, die jedoch nicht direkt Nortorf betreffen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.