Nortorf (plattdeutsch: Noorddörp) ist eine Stadt nördlich von Neumünster in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
6913 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24589
Vorwahl
04392
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augenberg, Bargstedtermoor, Bast, Bekamp, Föhrenskamp, Grntal, Springwedel, TorfwerkSchlp, Waldheim, Wennebek, Augenberg, Bargstedtermoor, Bast, Bekamp, Föhrenskamp, Grüntal, Springwedel, TorfwerkSchülp, Waldheim, Wennebek
Adressen:
1. Stadt Nortorf
Am Markt 1
24589 Nortorf
2. Einwohnermeldeamt Nortorf
Am Markt 1
24589 Nortorf
3. Finanzamt Itzehoe
Schleswiger Str. 1
25524 Itzehoe
Gemeinde Nortorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Nortorf arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Bebauungsplan Nr. 56 „Südlich Am Kirchstieg / Am Redder“ zur wohnbaulichen Entwicklung mit drei bis vier Bautypen in modularer Bauweise, basierend auf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Bebauungsplan Nr. 52 „Breslauer Ring / Friedrich-Grotmak-Straße“ zur Nachverdichtung des Wohngebiets und Schaffung von neuem Planrecht für den Wohnungsbau, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.
- Keine spezifischen neuen Nachrichten zu anderen Bebauungsplänen in Nortorf, aber es gibt allgemeine Informationen über Bauleitplanungen in der Region, z.B. in der Gemeinde Krogaspe, die jedoch nicht direkt Nortorf betreffen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.