Neustadt an der Donau (amtlich Neustadt a.d.Donau) ist eine Stadt an der Westgrenze des niederbayerischen Landkreises Kelheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93333
Vorwahlen
09445, 09444, 08402
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
2. Landratsamt Kelheim, Jahnstraße 29, 93309 Kelheim
3. Einwohnermeldeamt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
Gemeinde Neustadt an der Donau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- 61. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- Der Bebauungsplan vom 11.09.2023 liegt ab 19.10.2023 im Rathaus, Zimmer 22, öffentlich aus.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd, Inkrafttreten am 13.02.2023.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Am Oberfeld II im Ortsteil Irnsing, Inkrafttreten nach Bekanntmachung.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.