Neustadt an der Donau (amtlich Neustadt a.d.Donau) ist eine Stadt an der Westgrenze des niederbayerischen Landkreises Kelheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93333
Vorwahlen
09445, 09444, 08402
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
2. Landratsamt Kelheim, Jahnstraße 29, 93309 Kelheim
3. Einwohnermeldeamt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
Gemeinde Neustadt an der Donau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- 61. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- Der Bebauungsplan vom 11.09.2023 liegt ab 19.10.2023 im Rathaus, Zimmer 22, öffentlich aus.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd, Inkrafttreten am 13.02.2023.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Am Oberfeld II im Ortsteil Irnsing, Inkrafttreten nach Bekanntmachung.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.