Neustadt an der Donau (amtlich Neustadt a.d.Donau) ist eine Stadt an der Westgrenze des niederbayerischen Landkreises Kelheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93333
Vorwahlen
09445, 09444, 08402
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
2. Landratsamt Kelheim, Jahnstraße 29, 93309 Kelheim
3. Einwohnermeldeamt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- 61. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- Der Bebauungsplan vom 11.09.2023 liegt ab 19.10.2023 im Rathaus, Zimmer 22, öffentlich aus.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd, Inkrafttreten am 13.02.2023.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Am Oberfeld II im Ortsteil Irnsing, Inkrafttreten nach Bekanntmachung.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.