Nordharz ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
7783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38855 (Danstedt, Heudeber, Schmatzfeld),, 38871 (Abbenrode, Langeln, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039451, 039452, 039458
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nordharz
Markt 1
38855 Wernigerode
2. Landkreis Harz
Breiter Weg 25
38855 Wernigerode
3. Einwohnermeldeamt Nordharz
Hauptstraße 1
38871 Nordharz
Gemeinde Nordharz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Nordharz hat beschlossen, einen neuen Gesamtflächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen, da die bisherigen Teilflächennutzungspläne nicht mehr anpassbar sind und eine Neuordnung der städtebaulichen Konzeption erforderlich ist. Dieser neue Plan soll die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten 10-15 Jahre darstellen und die Entwicklung von Bebauungsplänen gewährleisten. Der Gemeinderat Nordharz hat am 29.01.2020 den Beschluss zur Aufstellung dieses neuen Flächennutzungsplanes gefasst.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.