Nordharz ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
7783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38855 (Danstedt, Heudeber, Schmatzfeld),, 38871 (Abbenrode, Langeln, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039451, 039452, 039458
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nordharz
Markt 1
38855 Wernigerode
2. Landkreis Harz
Breiter Weg 25
38855 Wernigerode
3. Einwohnermeldeamt Nordharz
Hauptstraße 1
38871 Nordharz
Gemeinde Nordharz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Nordharz hat beschlossen, einen neuen Gesamtflächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen, da die bisherigen Teilflächennutzungspläne nicht mehr anpassbar sind und eine Neuordnung der städtebaulichen Konzeption erforderlich ist. Dieser neue Plan soll die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten 10-15 Jahre darstellen und die Entwicklung von Bebauungsplänen gewährleisten. Der Gemeinderat Nordharz hat am 29.01.2020 den Beschluss zur Aufstellung dieses neuen Flächennutzungsplanes gefasst.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.