Nordharz ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
7783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38855 (Danstedt, Heudeber, Schmatzfeld),, 38871 (Abbenrode, Langeln, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039451, 039452, 039458
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nordharz
Markt 1
38855 Wernigerode
2. Landkreis Harz
Breiter Weg 25
38855 Wernigerode
3. Einwohnermeldeamt Nordharz
Hauptstraße 1
38871 Nordharz
Gemeinde Nordharz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Nordharz hat beschlossen, einen neuen Gesamtflächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen, da die bisherigen Teilflächennutzungspläne nicht mehr anpassbar sind und eine Neuordnung der städtebaulichen Konzeption erforderlich ist. Dieser neue Plan soll die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten 10-15 Jahre darstellen und die Entwicklung von Bebauungsplänen gewährleisten. Der Gemeinderat Nordharz hat am 29.01.2020 den Beschluss zur Aufstellung dieses neuen Flächennutzungsplanes gefasst.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.