Nordharz ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
7783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38855 (Danstedt, Heudeber, Schmatzfeld),, 38871 (Abbenrode, Langeln, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039451, 039452, 039458
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nordharz
Markt 1
38855 Wernigerode
2. Landkreis Harz
Breiter Weg 25
38855 Wernigerode
3. Einwohnermeldeamt Nordharz
Hauptstraße 1
38871 Nordharz
Gemeinde Nordharz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Nordharz hat beschlossen, einen neuen Gesamtflächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen, da die bisherigen Teilflächennutzungspläne nicht mehr anpassbar sind und eine Neuordnung der städtebaulichen Konzeption erforderlich ist. Dieser neue Plan soll die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten 10-15 Jahre darstellen und die Entwicklung von Bebauungsplänen gewährleisten. Der Gemeinderat Nordharz hat am 29.01.2020 den Beschluss zur Aufstellung dieses neuen Flächennutzungsplanes gefasst.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.