Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Norstedt

Norstedt (dänisch: Nordsted, nordfriesisch: Noorst) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein zwischen Viöl und Bredstedt.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
390 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25884
Vorwahl
04843
Adresse der Amtsverwaltung
Westerende 41, 25884 Viöl
Westerende 41, 25884 Viöl 25884 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Hoffnung, Hoffnung
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Norstedt
Hauptstraße 12
24610 Norstedt

2. Ordnungsamt Norstedt
Bahnhofstraße 5
24610 Norstedt

3. Finanzamt Norstedt
Am Markt 1
24610 Norstedt
Gemeinde Norstedt – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Norderstedt gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:

- Ein neues Neubaugebiet im Norden Norderstedts, das als "Grüne Heyde" bezeichnet wird, soll mit rund 1.200 neuen Wohnungen entstehen. Der rechtliche Rahmen ist bereits gelegt, aber der Baubeginn wird voraussichtlich erst in vier Jahren stattfinden.

- Eine Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 310 für die Erweiterung des Gewerbegebietes Harkshörn ist gestartet. Ziel ist die Erweiterung des Gewerbegebietes, die Verlagerung und langfristige Sicherung von Rad- und Fußwegen sowie der Grünverbindung entlang des Industriestammgleises.

- Ein neues Wohnquartier mit 200 Wohnungen an der Ohechaussee ist geplant. Die Entwürfe für den entsprechenden Bebauungsplan werden derzeit diskutiert.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.