Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nördlingen

Nördlingen (schwäbisch Nearle) ist eine Große Kreisstadt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
20.644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86720
Vorwahl
09081
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 86720 Nördlingen
Marktplatz 1, 86720 Nördlingen 86720 Bayern DE
Website
Ortsteile
Dürrenzimmern, Pfäfflingen, Schaffhausen
Adressen:
1. Stadt Nördlingen, Hauptstraße 1, 86720 Nördlingen
2. Landratsamt Donau-Ries, Am Schießgraben 1, 86720 Donauwörth
3. Finanzamt Nördlingen, An den Bachwiesen 1, 86720 Nördlingen
Gemeinde Nördlingen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Der Nördlinger Stadtrat hat den Städtebaulichen Entwurf zum Eger-Viertel weiter aufgebereitet. Es sind 67 Wohnungen mit durchschnittlich 78 Quadratmetern Wohnfläche, ein Familienzentrum mit Kita, eine Gastronomie-Einheit und eine Tiefgarage mit mindestens 77 Parkplätzen geplant. Zusätzliche Parkplätze sind an der Baldinger Mauer und an der Eger vorgesehen. Der Bereich an der Eger soll durch Zuschüsse der Regierung von Schwaben aufgewertet werden. Ein Spielplatz und eine öffentliche Anlage im alten Stadtgraben sind ebenfalls geplant.

Die Stadträte fordern eine große Tiefgarage, um ausreichend Parkraum zu schaffen, und betonen den Dialog mit den Kritikern. Oberbürgermeister David Wittner versichert, dass die Öffentlichkeit über die Pläne informiert wird und Bedenken im Rahmen des Bebauungsplans geäußert werden können.

Die Wohnungen im Eger-Viertel sollen zwischen 6500 und 7100 Euro pro Quadratmeter kosten.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.