Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nördlingen

Nördlingen (schwäbisch Nearle) ist eine Große Kreisstadt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
20.644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86720
Vorwahl
09081
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 86720 Nördlingen
Marktplatz 1, 86720 Nördlingen 86720 Bayern DE
Website
Ortsteile
Dürrenzimmern, Pfäfflingen, Schaffhausen
Adressen:
1. Stadt Nördlingen, Hauptstraße 1, 86720 Nördlingen
2. Landratsamt Donau-Ries, Am Schießgraben 1, 86720 Donauwörth
3. Finanzamt Nördlingen, An den Bachwiesen 1, 86720 Nördlingen
Gemeinde Nördlingen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Der Nördlinger Stadtrat hat den Städtebaulichen Entwurf zum Eger-Viertel weiter aufgebereitet. Es sind 67 Wohnungen mit durchschnittlich 78 Quadratmetern Wohnfläche, ein Familienzentrum mit Kita, eine Gastronomie-Einheit und eine Tiefgarage mit mindestens 77 Parkplätzen geplant. Zusätzliche Parkplätze sind an der Baldinger Mauer und an der Eger vorgesehen. Der Bereich an der Eger soll durch Zuschüsse der Regierung von Schwaben aufgewertet werden. Ein Spielplatz und eine öffentliche Anlage im alten Stadtgraben sind ebenfalls geplant.

Die Stadträte fordern eine große Tiefgarage, um ausreichend Parkraum zu schaffen, und betonen den Dialog mit den Kritikern. Oberbürgermeister David Wittner versichert, dass die Öffentlichkeit über die Pläne informiert wird und Bedenken im Rahmen des Bebauungsplans geäußert werden können.

Die Wohnungen im Eger-Viertel sollen zwischen 6500 und 7100 Euro pro Quadratmeter kosten.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.