Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Nördlingen

Nördlingen (schwäbisch Nearle) ist eine Große Kreisstadt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
20.644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86720
Vorwahl
09081
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dürrenzimmern, Pfäfflingen, Schaffhausen
Adressen:
1. Stadt Nördlingen, Hauptstraße 1, 86720 Nördlingen
2. Landratsamt Donau-Ries, Am Schießgraben 1, 86720 Donauwörth
3. Finanzamt Nördlingen, An den Bachwiesen 1, 86720 Nördlingen
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Der Nördlinger Stadtrat hat den Städtebaulichen Entwurf zum Eger-Viertel weiter aufgebereitet. Es sind 67 Wohnungen mit durchschnittlich 78 Quadratmetern Wohnfläche, ein Familienzentrum mit Kita, eine Gastronomie-Einheit und eine Tiefgarage mit mindestens 77 Parkplätzen geplant. Zusätzliche Parkplätze sind an der Baldinger Mauer und an der Eger vorgesehen. Der Bereich an der Eger soll durch Zuschüsse der Regierung von Schwaben aufgewertet werden. Ein Spielplatz und eine öffentliche Anlage im alten Stadtgraben sind ebenfalls geplant.

Die Stadträte fordern eine große Tiefgarage, um ausreichend Parkraum zu schaffen, und betonen den Dialog mit den Kritikern. Oberbürgermeister David Wittner versichert, dass die Öffentlichkeit über die Pläne informiert wird und Bedenken im Rahmen des Bebauungsplans geäußert werden können.

Die Wohnungen im Eger-Viertel sollen zwischen 6500 und 7100 Euro pro Quadratmeter kosten.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.