Wenzenbach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8900 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93173
Vorwahlen
09407, 0941
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenhof, Birkmhle, Brunnhöfl, Ehrenberg, Forstacker, Grabenbach, Hopfengarten, Kufberg, Lehen, Probstberg, Roith, Steinbgl, Strohberg, Zeitlhof, Ziegenhof, Birkenhof, Birkmühle, Brunnhöfl, Ehrenberg, Forstacker, Grabenbach, Hopfengarten, Kufberg, Lehen, Probstberg, Roith, Steinbügl, Strohberg, Zeitlhof, Ziegenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wenzenbach
Am Gries 4
93189 Wenzenbach
2. Standesamt Wenzenbach
Am Gries 4
93189 Wenzenbach
3. Finanzamt Regensburg
Landstraße 2
93055 Regensburg
Gemeinde Wenzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.