Wenzenbach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8900 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93173
Vorwahlen
09407, 0941
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenhof, Birkmhle, Brunnhöfl, Ehrenberg, Forstacker, Grabenbach, Hopfengarten, Kufberg, Lehen, Probstberg, Roith, Steinbgl, Strohberg, Zeitlhof, Ziegenhof, Birkenhof, Birkmühle, Brunnhöfl, Ehrenberg, Forstacker, Grabenbach, Hopfengarten, Kufberg, Lehen, Probstberg, Roith, Steinbügl, Strohberg, Zeitlhof, Ziegenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wenzenbach
Am Gries 4
93189 Wenzenbach
2. Standesamt Wenzenbach
Am Gries 4
93189 Wenzenbach
3. Finanzamt Regensburg
Landstraße 2
93055 Regensburg
Gemeinde Wenzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.