Die Gemeinde besteht aus den Orten Berend (Bjernt), Brekling (Bregling) und Nübel. Außerdem liegen Breklingfeld, Haarholm (Hareholm), Hoheluft (Højenloft), Guldenholm (Guldholm) und Triangel (auch Osterkrug, dän
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24881
Vorwahl
04621
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hoheluft, Nübellund, Nübelmoor
Adressen:
1. Gemeinde Nübel
Am Markt 1
24867 Nübel
2. Amtsgericht Schleswig
Bäckerstraße 9
24837 Schleswig
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
Gemeinde Nübel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.