Schuby (ausgesprochen: Schubü; dänisch: Skovby) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2728 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24850
Vorwahl
04621
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Deckerkrug, Friedrichsfeld, Haferland, Hsbyfeld, Jägerkrug, Königshof, Kroy, Kroymannshöh, Neukrug, Norderschubyfeld, Schuby, Schubyweide, Sderschubyfeld, Deckerkrug, Friedrichsfeld, Haferland, Hüsbyfeld, Jägerkrug, Königshof, Kroy, Kroymannshöh, Neukrug, Norderschubyfeld, Schubyweide, Süderschubyfeld
Adressen:
1. Gemeinde Schuby
Schubertstraße 1
24562 Schuby
2. Amt Schuby
Am Markt 5
24558 Hohenlockstedt
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Nordstraße 72
24837 Schleswig
Gemeinde Schuby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.