Schuby (ausgesprochen: Schubü; dänisch: Skovby) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2728 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24850
Vorwahl
04621
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Deckerkrug, Friedrichsfeld, Haferland, Hsbyfeld, Jägerkrug, Königshof, Kroy, Kroymannshöh, Neukrug, Norderschubyfeld, Schuby, Schubyweide, Sderschubyfeld, Deckerkrug, Friedrichsfeld, Haferland, Hüsbyfeld, Jägerkrug, Königshof, Kroy, Kroymannshöh, Neukrug, Norderschubyfeld, Schubyweide, Süderschubyfeld
Adressen:
1. Gemeinde Schuby
Schubertstraße 1
24562 Schuby
2. Amt Schuby
Am Markt 5
24558 Hohenlockstedt
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Nordstraße 72
24837 Schleswig
Gemeinde Schuby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.