Nürnberg (nürnbergisch häufig Närmberch, ostfränkisch auch Närrnberch oder Nämberch) ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Mittelfranken des Freistaats Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
510.632 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90402–90491
Vorwahlen
0911, 09122, 09129
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neukatzwang, Neumühle, ReichelsdorferKeller, Steinbrüchlein, Zollhaus
Adressen:
1. Stadt Nürnberg, Rathaus, 90403 Nürnberg
2. Landratsamt Nürnberger Land, Am Landratsamt 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
3. Agentur für Arbeit Nürnberg, Bärenschanzstraße 8, 90429 Nürnberg
Gemeinde Nürnberg – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.