Nürtingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 19 km südöstlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72622
Vorwahl
07022
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nürtingen
Marktplatz 1
72622 Nürtingen
2. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 135
73728 Esslingen am Neckar
3. Finanzamt Nürtingen
Jägerstraße 7
72622 Nürtingen
Gemeinde Nürtingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Stadtteil Raidwangen wurde der Bebauungsplan für das Baugebiet "Äußerer Egert" mit ca. 26 Wohngrundstücken und 76 Wohneinheiten beschlossen, der Satzungsbeschluss erfolgte am 27.09.2022.
- In der Bahnstadt Nürtingen laufen umfangreiche Planungen bis 2027, einschließlich der Entwicklung des westlichen und östlichen Gebietes um den Bahnhof. Es gibt Diskussionen über Stellplatzschlüssel, Energiekonzepte und die Umsetzung eines Parkraummanagements.
- Für das Gebiet "Im Wasserfall" im Stadtteil Braike sind über 180 Wohneinheiten geplant, der Gemeinderat berät aktuell über diese Pläne.
- Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Nürtingen beschäftigt sich mit verschiedenen Bebauungsplanverfahren, einschließlich des Kißling-Braunsäcker und der Östlichen Bahnstadt, mit Fokus auf städtebauliche Qualitäten und Konzeptvergabe.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.