Nürtingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 19 km südöstlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72622
Vorwahl
07022
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nürtingen
Marktplatz 1
72622 Nürtingen
2. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 135
73728 Esslingen am Neckar
3. Finanzamt Nürtingen
Jägerstraße 7
72622 Nürtingen
Gemeinde Nürtingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Stadtteil Raidwangen wurde der Bebauungsplan für das Baugebiet "Äußerer Egert" mit ca. 26 Wohngrundstücken und 76 Wohneinheiten beschlossen, der Satzungsbeschluss erfolgte am 27.09.2022.
- In der Bahnstadt Nürtingen laufen umfangreiche Planungen bis 2027, einschließlich der Entwicklung des westlichen und östlichen Gebietes um den Bahnhof. Es gibt Diskussionen über Stellplatzschlüssel, Energiekonzepte und die Umsetzung eines Parkraummanagements.
- Für das Gebiet "Im Wasserfall" im Stadtteil Braike sind über 180 Wohneinheiten geplant, der Gemeinderat berät aktuell über diese Pläne.
- Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Nürtingen beschäftigt sich mit verschiedenen Bebauungsplanverfahren, einschließlich des Kißling-Braunsäcker und der Östlichen Bahnstadt, mit Fokus auf städtebauliche Qualitäten und Konzeptvergabe.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.