Oberding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85445
Vorwahl
08122
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eittingermoos, Grnschweige, Eittingermoos, Grünschweige
Adressen:
1. Gemeinde Oberding
Hauptstraße 1
85457 Oberding
2. Landratsamt Erding
Münchener Straße 32
85435 Erding
3. Finanzamt Erding
Bahnhofstraße 1
85435 Erding
Gemeinde Oberding – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat Oberding hat am 25.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 Gewerbegebiet Schwaig an der Hallbergmooser Straße beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 20.01.2025 bis 21.02.2025, in der Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Im Baugebiet Oberding Mitte II wird nachverdichtet, statt Einfamilien- und Doppelhäuser sollen jetzt Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 59 Niederding an der Herrnstraße wird neugefasst und der Bebauungsplan Nr. 82 Aufkirchen, östlich des Eichrings, ist in Planung.
Zudem findet am 28.01.2025 eine Sitzung des Gemeinderates statt, bei der unter anderem über den Bebauungsplan Nr. 75 SO Schwaig Eichenstraße Ost, 1. Änderung, und den Satzungsbeschluss beraten wird.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.