Oberndorf am Neckar ist eine Stadt am oberen Neckar im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
14.372 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78727
Vorwahl
07423
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
2. Ordnungsamt Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
3. Bürgeramt Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
Gemeinde Oberndorf am Neckar – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberndorf am Neckar umfassen several kürzlich in Kraft getretene oder geänderte Bebauungspläne:
- Bebauungsplan "Fluorner Straße, 3. Änderung"
- Bebauungsplan "Vogelloch Erweiterung"
- Bebauungsplan "Bletzenfeld I, 5. Änderung"
- Bebauungsplan "Im Gehrn Süd"
- Bebauungsplan "GE Lindenhof-Süd II, 2. Änderung"
- Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Wüstfeld, 4. Änderung".
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.