Oberpframmern ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Glonn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2486 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85667
Vorwahl
08093
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Niederpframmern, Wolfersberg, Aich, Niederpframmern, Wolfersberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
2. Standesamt Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
3. Ordnungsamt Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
Gemeinde Oberpframmern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.