Oberpframmern ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Glonn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2486 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85667
Vorwahl
08093
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Niederpframmern, Wolfersberg, Aich, Niederpframmern, Wolfersberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
2. Standesamt Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
3. Ordnungsamt Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
Gemeinde Oberpframmern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung