Oberpframmern ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Glonn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2486 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85667
Vorwahl
08093
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Niederpframmern, Wolfersberg, Aich, Niederpframmern, Wolfersberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
2. Standesamt Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
3. Ordnungsamt Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
Gemeinde Oberpframmern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung