Oberpframmern ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Glonn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2486 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85667
Vorwahl
08093
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Niederpframmern, Wolfersberg, Aich, Niederpframmern, Wolfersberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
2. Standesamt Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
3. Ordnungsamt Oberpframmern
Hauptstraße 1
85567 Oberpframmern
Gemeinde Oberpframmern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.