Oberschleißheim ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München und liegt am nördlichen Stadtrand Münchens
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85764
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Badersfeld, Bergl, Hochmutting, Kreuzstraße, Lustheim, Mittenheim, Neuherberg, Riedmoos
Adressen:
1. Gemeinde Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
2. Standesamt Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
3. Bürgerbüro Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
Gemeinde Oberschleißheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oberschleißheim plant einen Bebauungsplan, um den Bereich um die Gewerbegebiete Sonnenstraße und Dachauer Straße von Wohnnutzung freizuhalten. Der Gemeinderat will Gewerbenutzung festlegen und sensible Nutzungen mit wohnähnlichem Charakter ausschließen. Dies geschieht, um ein durchgängiges Gewerbegebiet zu schaffen und eine von der Staatlichen Baugesellschaft geplante Wohnbebauung zu verhindern, die das Landratsamt bereits für denkbar hält. Der Gemeinderat hat sich weitgehend gegen Wohnbebauung ausgesprochen, mit Ausnahme von zwei Grünen, die ein Studentenwohnheim in Betracht ziehen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.