Oberschneiding ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94363
Vorwahl
09426
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eglsee, Grafling, Großenpinning, Hölldorf, Lohhof, Meindling, Mnchsdorf, Niederwalting, Padering, Peinkofen, Rennerhof, Riedling, Schierlhof, Siebenkofen, Wolferkofen, Eglsee, Grafling, Großenpinning, Hölldorf, Lohhof, Meindling, Münchsdorf, Niederwalting, Padering, Peinkofen, Rennerhof, Riedling, Schierlhof, Siebenkofen, Wolferkofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberschneiding, Hauptstraße 1, 94363 Oberschneiding
2. Standesamt Oberschneiding, Hauptstraße 1, 94363 Oberschneiding
3. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Oberschneiding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.