Oberschneiding ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94363
Vorwahl
09426
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eglsee, Grafling, Großenpinning, Hölldorf, Lohhof, Meindling, Mnchsdorf, Niederwalting, Padering, Peinkofen, Rennerhof, Riedling, Schierlhof, Siebenkofen, Wolferkofen, Eglsee, Grafling, Großenpinning, Hölldorf, Lohhof, Meindling, Münchsdorf, Niederwalting, Padering, Peinkofen, Rennerhof, Riedling, Schierlhof, Siebenkofen, Wolferkofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberschneiding, Hauptstraße 1, 94363 Oberschneiding
2. Standesamt Oberschneiding, Hauptstraße 1, 94363 Oberschneiding
3. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Oberschneiding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.