Steinach ist eine Landstadt an der Nahtstelle des Thüringer Schiefergebirges zum Frankenwald
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Einwohner
3892 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
96523
Vorwahl
036762
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Agendorf, Aichmhl, Aign, Bärnzell, Berghof, Bruckmhle, Dunk, Erlenhof, Hoerabach, Kapflberg, Moos, Oberniedersteinach, Pellham, Prstenberg, Roth, Rotham, Sackhof, Steinach, Thanhof, Welschensteinach, Wolferszell, Wolfsberg, Agendorf, Aichmühl, Aign, Bärnzell, Berghof, Bruckmühle, Dunk, Erlenhof, Hoerabach, Kapflberg, Moos, Oberniedersteinach, Pellham, Pürstenberg, Roth, Rotham, Sackhof, Thanhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Steinach
Hauptstraße 1
77790 Steinach
2. Landratsamt Ortenaukreis
Hauptstraße 3
77652 Offenburg
3. Gemeinde Steinach, Ordnungsamt
Bahnhofstraße 10
77790 Steinach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.