Sie ist heute vor allem durch Tourismus und Wintersportanlagen geprägt und ein staatlich anerkannter Erholungsort
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3892 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
96523
Vorwahl
036762
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Agendorf, Aichmhl, Aign, Bärnzell, Berghof, Bruckmhle, Dunk, Erlenhof, Hoerabach, Kapflberg, Moos, Oberniedersteinach, Pellham, Prstenberg, Roth, Rotham, Sackhof, Steinach, Thanhof, Welschensteinach, Wolferszell, Wolfsberg, Agendorf, Aichmühl, Aign, Bärnzell, Berghof, Bruckmühle, Dunk, Erlenhof, Hoerabach, Kapflberg, Moos, Oberniedersteinach, Pellham, Pürstenberg, Roth, Rotham, Sackhof, Thanhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Steinach
Hauptstraße 1
77790 Steinach
2. Landratsamt Ortenaukreis
Hauptstraße 3
77652 Offenburg
3. Gemeinde Steinach, Ordnungsamt
Bahnhofstraße 10
77790 Steinach
Gemeinde Steinach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.