Obersulm ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg, die 1972 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Affaltrach, Eichelberg, Eschenau, Weiler bei Weinsberg und Willsbach entstand und in die 1975 noch Sülzbach eingemeindet wurde. Mai 2003 Region Franken) und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.903 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74182
Vorwahlen
07130, 07134, 07946
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
2. Ordnungsamt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
3. Bürgeramt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
Gemeinde Obersulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 17. Juni 2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für die „Hüttenäcker-Erweiterung“ in Obersulm-Eichelberg gebilligt und beschlossen, diesen im Internet zu veröffentlichen. Der Planbereich und die dazugehörigen Unterlagen, einschließlich des Umweltberichts, wurden vom 28. Juni bis 29. Juli 2024 im Internet und in der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Zudem wurde eine Starkregenbetrachtung vom 5. Juni 2024 vorgelegt, die bestätigt, dass die Bebauung keine Auswirkungen auf die Abflusssituation der anliegenden Grundstücke hat.
Weiterhin wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen, 1. Änderung“ im Bereich des Grundstücks Robert-Bosch-Str. 25 in Obersulm-Willsbach erneut veröffentlicht und auslegt, nachdem die Stellungnahmen behandelt wurden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.