Neutraubling ist die größte Stadt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
13.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93073
Vorwahl
09401
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenfeld, Birkenfeld
Adressen:
1. Stadt Neutraubling
Am Rathaus 1
93073 Neutraubling
2. Landratsamt Regensburg
Landstraße 2
93053 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg
Gabelsbergerstraße 2
93047 Regensburg
Gemeinde Neutraubling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Polizeiinspektion in Neutraubling wird in ein neues Dienstgebäude im künftigen Gewerbegebiet im Norden der Stadt umziehen, nachdem das bayerische Innenministerium grünes Licht gegeben hat.
- Ein neues Wohnquartier mit 105 Eigentumswohnungen entsteht an der Haidauer Straße, nahe dem Haid Park, mit urbaner Infrastruktur und Naherholungsgebieten.
- Ein neues Quartier mit 381 Wohnungen ist im Neutraublinger Kaufpark geplant, wo bisher hauptsächlich Einkaufs- und Arztbesuche stattfinden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.