Neutraubling ist die größte Stadt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
13.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93073
Vorwahl
09401
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenfeld, Birkenfeld
Adressen:
1. Stadt Neutraubling
Am Rathaus 1
93073 Neutraubling
2. Landratsamt Regensburg
Landstraße 2
93053 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg
Gabelsbergerstraße 2
93047 Regensburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Die Polizeiinspektion in Neutraubling wird in ein neues Dienstgebäude im künftigen Gewerbegebiet im Norden der Stadt umziehen, nachdem das bayerische Innenministerium grünes Licht gegeben hat.
- Ein neues Wohnquartier mit 105 Eigentumswohnungen entsteht an der Haidauer Straße, nahe dem Haid Park, mit urbaner Infrastruktur und Naherholungsgebieten.
- Ein neues Quartier mit 381 Wohnungen ist im Neutraublinger Kaufpark geplant, wo bisher hauptsächlich Einkaufs- und Arztbesuche stattfinden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.