Obertshausen ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Offenbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
24.968 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63179
Vorwahl
06104
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Obertshausen
Hauptstraße 1
63179 Obertshausen
2. Bürgeramt Obertshausen
Hauptstraße 1
63179 Obertshausen
3. Ordnungsamt Obertshausen
Hauptstraße 1
63179 Obertshausen
Gemeinde Obertshausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 82 (H) in Obertshausen, östlich und westlich der Friedensstraße zwischen Eichendorfstraße und Maingaustraße, soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes schaffen. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,5 ha und liegt innerstädtisch. Es wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Es gibt Bedenken hinsichtlich hohen Grundwasserständen, die Vernässungs- und Setzrissschäden verursachen könnten, und es wird empfohlen, eine hydrogeologische Untersuchung durchzuführen und die Ergebnisse in bauliche Vorkehrungen einzubeziehen. Zudem muss der Bachlauf auf dem Grundstück in seinem Bestand beschrieben und die Auswirkungen der geplanten Bebauung dargelegt werden.
Ein weiterer Bebauungsplan, Nr. 20 (H) an der Liebknechtstraße, beinhaltet die Zusammenführung zweier Grundstücke für die Bebauung mit gereihten Wohneinheiten, um eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen und die ortstypische Gestaltung zu wahren. Dieses Vorhaben wird durch einen Investor realisiert und durch einen Durchführungsvertrag gesichert.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.