Oberviechtach ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4929 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92526
Vorwahl
09671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruderbgerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermhle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermhle, Knaumhle, Konatsried, Kotzenhof, Lind, Lukahammer, Niesaß, Nunzenried, Obermurach, Pirkhof, Steinmhle, Tressenried, Werneröd, Wildeppenried, Zieglhäusl, Bruderbügerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermühle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermühle, Knaumühle, Konatsried, Kotzenhof, Lind
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberviechtach
Marktplatz 1
92526 Oberviechtach
2. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 28
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Gabelsbergerstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Oberviechtach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberviechtach betreffen vor allem Änderungen und Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB). Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Die Vorschrift des § 13b BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Ortsrandlagen wurde aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit Unionsrecht zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt.
- Zum 01.01.2024 wurde die „Reparaturvorschrift“ des § 215a BauGB eingeführt.
- Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 förmlich eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden, indem § 13a BauGB entsprechend angewendet wird.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.