Oberviechtach ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4929 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92526
Vorwahl
09671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruderbgerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermhle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermhle, Knaumhle, Konatsried, Kotzenhof, Lind, Lukahammer, Niesaß, Nunzenried, Obermurach, Pirkhof, Steinmhle, Tressenried, Werneröd, Wildeppenried, Zieglhäusl, Bruderbügerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermühle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermühle, Knaumühle, Konatsried, Kotzenhof, Lind
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberviechtach
Marktplatz 1
92526 Oberviechtach
2. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 28
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Gabelsbergerstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Oberviechtach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberviechtach betreffen vor allem Änderungen und Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB). Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Die Vorschrift des § 13b BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Ortsrandlagen wurde aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit Unionsrecht zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt.
- Zum 01.01.2024 wurde die „Reparaturvorschrift“ des § 215a BauGB eingeführt.
- Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 förmlich eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden, indem § 13a BauGB entsprechend angewendet wird.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.