Oberviechtach ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4929 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92526
Vorwahl
09671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruderbgerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermhle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermhle, Knaumhle, Konatsried, Kotzenhof, Lind, Lukahammer, Niesaß, Nunzenried, Obermurach, Pirkhof, Steinmhle, Tressenried, Werneröd, Wildeppenried, Zieglhäusl, Bruderbügerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermühle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermühle, Knaumühle, Konatsried, Kotzenhof, Lind
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberviechtach
Marktplatz 1
92526 Oberviechtach
2. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 28
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Gabelsbergerstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Oberviechtach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberviechtach betreffen vor allem Änderungen und Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB). Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Die Vorschrift des § 13b BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Ortsrandlagen wurde aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit Unionsrecht zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt.
- Zum 01.01.2024 wurde die „Reparaturvorschrift“ des § 215a BauGB eingeführt.
- Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 förmlich eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden, indem § 13a BauGB entsprechend angewendet wird.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.