Oberviechtach ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4929 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92526
Vorwahl
09671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruderbgerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermhle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermhle, Knaumhle, Konatsried, Kotzenhof, Lind, Lukahammer, Niesaß, Nunzenried, Obermurach, Pirkhof, Steinmhle, Tressenried, Werneröd, Wildeppenried, Zieglhäusl, Bruderbügerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermühle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermühle, Knaumühle, Konatsried, Kotzenhof, Lind
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberviechtach
Marktplatz 1
92526 Oberviechtach
2. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 28
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Gabelsbergerstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Oberviechtach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberviechtach betreffen vor allem Änderungen und Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB). Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Die Vorschrift des § 13b BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Ortsrandlagen wurde aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit Unionsrecht zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt.
- Zum 01.01.2024 wurde die „Reparaturvorschrift“ des § 215a BauGB eingeführt.
- Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 förmlich eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden, indem § 13a BauGB entsprechend angewendet wird.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.