Teunz ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1839 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92552
Vorwahlen
09671, 09655, 09677
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfrst, Haidhof, Hebermhle, Höcherlmhle, Khried, Khriedermhle, Maximilianshof, Miesmhle, ™dhöfling, ™dmiesbach, ™dreichersried, Reichertsmhle, Schömersdorf, Tannenschleife, Weiherhäusl, Wildstein, Zeinried, Zieglhäuser, Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfürst, Haidhof, Hebermühle, Höcherlmühle, Kühried, Kühriedermühle, Maximilianshof, Miesmühle, Ödhöfling, Ödmiesbach, Ödreichersried, Reichertsmühle, Schömersdorf, Tannenschleife, Weiherhäusl, Wildstein, Zeinried, Zieglhäuser
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Teunz
Hauptstraße 5
92723 Teunz
2. Finanzamt Weiden i. d. OPf.
Karlstraße 14
92637 Weiden
3. Landkreis Schwandorf
Rathausplatz 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Teunz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.