Ochtendung ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
5494 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56299
Vorwahl
02625
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alsingerhof, Emmigerhof, Flöcksmhle, Fressenhof, Heselermhle, Korbsmhle, Langwiesenmhle, Lohmhle, Oberholz, Oberwerthsmhle, Schleewiesenmhle, Theisenmhle, Waldorferhof, Alsingerhof, Emmigerhof, Flöcksmühle, Fressenhof, Heselermühle, Korbsmühle, Langwiesenmühle, Lohmühle, Oberholz, Oberwerthsmühle, Schleewiesenmühle, Theisenmühle, Waldorferhof
Adressen:
1. Gemeinde Ochtendung
Am Markt 1
56299 Ochtendung
2. Verbandsgemeinde Vallendar
Rathausplatz 1
56179 Vallendar
3. Landkreis Mayen-Koblenz
Wilhelmstraße 1
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.