Ochtrup ist eine Stadt im nordwestlichen Münsterland (Nordrhein-Westfalen) im Grenzgebiet zu Niedersachsen und den Niederlanden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48607
Vorwahl
02553
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
2. Bürgeramt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
3. Ordnungsamt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
Gemeinde Ochtrup – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für die Erweiterung des Designer Outlet Center (DOC) in Ochtrup ist endgültig unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Plan bereits im Oktober 2020 für unwirksam erklärt, und nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2022 zogen die Stadt Ochtrup und der Betreiber ihre Revision zurück. Somit müssen alle Planverfahren für eine mögliche zukünftige Erweiterung neu gestartet werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.