Ochtrup ist eine Stadt im nordwestlichen Münsterland (Nordrhein-Westfalen) im Grenzgebiet zu Niedersachsen und den Niederlanden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48607
Vorwahl
02553
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
2. Bürgeramt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
3. Ordnungsamt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
Gemeinde Ochtrup – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für die Erweiterung des Designer Outlet Center (DOC) in Ochtrup ist endgültig unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Plan bereits im Oktober 2020 für unwirksam erklärt, und nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2022 zogen die Stadt Ochtrup und der Betreiber ihre Revision zurück. Somit müssen alle Planverfahren für eine mögliche zukünftige Erweiterung neu gestartet werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.