Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74229, 74196
Vorwahlen
07136, 07139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Falkenstein, Falkenstein
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
2. Ordnungsamt Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
3. Finanzamt Heilbronn
Zeppelinstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Oedheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oedheim sind Several Bebauungspläne aktualisiert oder neu aufgestellt worden. Hierzu gehören der Bebauungsplan Bahnhofsareal 1. Änderung (aktualisiert am 20.10.2021), der Bebauungsplan Dorf Neuaufstellung - 1. Änderung (aktualisiert am 28.06.2021), der Bebauungsplan Kochendorfer Straße (veröffentlicht am 15.03.2023) und der Bebauungsplan Linkenbrunnen III (aktualisiert am 14.12.2022).
Zudem gibt es Diskussionen und Planungen im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall-Oedheim-Offenau, bei der die Ausweisung von Wohnbauflächen in Oedheim aufgrund der fehlenden Anbindung an den Schienennahverkehr kritisch gesehen wird und eine Reduzierung der neuauszuweisenden Flächen empfohlen wird.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.