Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74229, 74196
Vorwahlen
07136, 07139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Falkenstein, Falkenstein
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
2. Ordnungsamt Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
3. Finanzamt Heilbronn
Zeppelinstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Oedheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oedheim sind Several Bebauungspläne aktualisiert oder neu aufgestellt worden. Hierzu gehören der Bebauungsplan Bahnhofsareal 1. Änderung (aktualisiert am 20.10.2021), der Bebauungsplan Dorf Neuaufstellung - 1. Änderung (aktualisiert am 28.06.2021), der Bebauungsplan Kochendorfer Straße (veröffentlicht am 15.03.2023) und der Bebauungsplan Linkenbrunnen III (aktualisiert am 14.12.2022).
Zudem gibt es Diskussionen und Planungen im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall-Oedheim-Offenau, bei der die Ausweisung von Wohnbauflächen in Oedheim aufgrund der fehlenden Anbindung an den Schienennahverkehr kritisch gesehen wird und eine Reduzierung der neuauszuweisenden Flächen empfohlen wird.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.