Oedheim [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈøːthaɪ̯m] ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74229, 74196
Vorwahlen
07136, 07139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Falkenstein, Falkenstein
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
2. Ordnungsamt Oedheim
Hauptstraße 33
74227 Oedheim
3. Finanzamt Heilbronn
Zeppelinstraße 1
74076 Heilbronn
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Oedheim sind Several Bebauungspläne aktualisiert oder neu aufgestellt worden. Hierzu gehören der Bebauungsplan Bahnhofsareal 1. Änderung (aktualisiert am 20.10.2021), der Bebauungsplan Dorf Neuaufstellung - 1. Änderung (aktualisiert am 28.06.2021), der Bebauungsplan Kochendorfer Straße (veröffentlicht am 15.03.2023) und der Bebauungsplan Linkenbrunnen III (aktualisiert am 14.12.2022).
Zudem gibt es Diskussionen und Planungen im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall-Oedheim-Offenau, bei der die Ausweisung von Wohnbauflächen in Oedheim aufgrund der fehlenden Anbindung an den Schienennahverkehr kritisch gesehen wird und eine Reduzierung der neuauszuweisenden Flächen empfohlen wird.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.