Oersberg (dänisch: Ørsbjerg) ist eine Gemeinde in der Nähe von Kappeln im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
298 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24407
Vorwahl
04642
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Arrild, Drlt, Habergaarwang, Kieckut, Kleindrlt, Kragelund, Kraghöh, Marienfeld, Reuterberg, Schnorum, Schrn, Schweltholm, Stenneshöh, Toesdorf, Töstrup, Wittkiel, Wittkielhof, Arrild, Drült, Habergaarwang, Kieckut, Kleindrült, Kragelund, Kraghöh, Marienfeld, Reuterberg, Schnorum, Schrün, Schweltholm, Stenneshöh, Toesdorf, Töstrup, Wittkiel, Wittkielhof
Adressen:
1. Gemeinde Oersberg, Hauptstraße 1, 24376 Oersberg
2. Amtsgericht Eckernförde, Am Markt 1, 24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, Am Alten Markt 1, 24768 Rendsburg
Gemeinde Oersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.