Ohrdruf ist eine Kleinstadt im thüringischen Landkreis Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99885
Vorwahl
03624
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
2. Bürgeramt Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
3. Einwohnermeldeamt Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
Gemeinde Ohrdruf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ohrdruf betreffen die Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“. Dieser Plan zielt auf die langfristige Standortsicherung bestehender Betriebe, die Zusammenfassung und Überplanung bestehender Bebauungspläne sowie die Berücksichtigung bisher unbeplanter Flächen. Der Plan soll auch Lärmschutzfestsetzungen an die DIN 45691 anpassen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen in den Gemarkungen Ohrdruf und Hohenkirchen und wurde zwischen dem 2. Januar und 8. Februar 2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.