Ohrdruf ist eine Kleinstadt im thüringischen Landkreis Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99885
Vorwahl
03624
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
2. Bürgeramt Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
3. Einwohnermeldeamt Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
Gemeinde Ohrdruf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ohrdruf betreffen die Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“. Dieser Plan zielt auf die langfristige Standortsicherung bestehender Betriebe, die Zusammenfassung und Überplanung bestehender Bebauungspläne sowie die Berücksichtigung bisher unbeplanter Flächen. Der Plan soll auch Lärmschutzfestsetzungen an die DIN 45691 anpassen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen in den Gemarkungen Ohrdruf und Hohenkirchen und wurde zwischen dem 2. Januar und 8. Februar 2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.