Ostbevern (plattdeutsch Austbiäwern) ist eine kreisangehörige Gemeinde im Kreis Warendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48346
Vorwahl
02532
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmHaarhaus, Brock, Eichendorff, Lehmbrock, Loburg, Schirl, Ueberwasser, AmHaarhaus, Brock, Eichendorff, Lehmbrock, Loburg, Schirl, Ueberwasser
Adressen:
1. Gemeinde Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
2. Bauamt Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
3. Bürgerbüro Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
Gemeinde Ostbevern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ostbevern in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Updates zu Bebauungsplänen und Landschaftsplanung stammen aus dem Jahr 2011, wie im Landschaftsplan Ostbevern detailliert beschrieben.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.