Osterhofen ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
11.920 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94486
Vorwahlen
09932, 09936, 09938, 08547
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Altenmarkt, Arbing, Blaimberg, Bruderamming, Endlau, Gramling, Haardorf, Hittelkofen, Kälbermhl, Kasten, Kirchdorf, Klostermhl, Kurzes, Langenamming, Lindach, Linzing, Mahd, Manndorf, Moos, Mhlham, Neu-Wisselsing, Niedermnchsdorf, Osterhofen, Ottach, Polkasing, Roßfelden, Ruckasing, Schnelldorf, Vierhöfen, Wisselsing, Zainach, Aicha, Altenmarkt, Arbing, Blaimberg, Bruderamming, Endlau, Gramling, Haardorf
Adressen:
1. Stadt Osterhofen
Rottalstraße 1
94486 Osterhofen
2. Finanzamt Deggendorf
Landstraße 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterhofen betreffen vor allem die Gewerbegebiete:
- Im Donau-Gewerbepark stehen etwa 30.000 m2 an freien Gewerbeflächen zur Verfügung, mit Erweiterungspotential von 100.000 m2. Das Gebiet ist sofort bebaubar und voll erschlossen.
- Im Gewerbegebiet Am Stadtwald laufen Planungsmaßnahmen für die Erweiterung um ca. 10 ha. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, und die Erschließung ist teilweise abgeschlossen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.