Osterhofen ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
11.920 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94486
Vorwahlen
09932, 09936, 09938, 08547
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Altenmarkt, Arbing, Blaimberg, Bruderamming, Endlau, Gramling, Haardorf, Hittelkofen, Kälbermhl, Kasten, Kirchdorf, Klostermhl, Kurzes, Langenamming, Lindach, Linzing, Mahd, Manndorf, Moos, Mhlham, Neu-Wisselsing, Niedermnchsdorf, Osterhofen, Ottach, Polkasing, Roßfelden, Ruckasing, Schnelldorf, Vierhöfen, Wisselsing, Zainach, Aicha, Altenmarkt, Arbing, Blaimberg, Bruderamming, Endlau, Gramling, Haardorf
Adressen:
1. Stadt Osterhofen
Rottalstraße 1
94486 Osterhofen
2. Finanzamt Deggendorf
Landstraße 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Osterhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterhofen betreffen vor allem die Gewerbegebiete:
- Im Donau-Gewerbepark stehen etwa 30.000 m2 an freien Gewerbeflächen zur Verfügung, mit Erweiterungspotential von 100.000 m2. Das Gebiet ist sofort bebaubar und voll erschlossen.
- Im Gewerbegebiet Am Stadtwald laufen Planungsmaßnahmen für die Erweiterung um ca. 10 ha. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, und die Erschließung ist teilweise abgeschlossen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.