Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Osterhofen

Osterhofen ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
11.920 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94486
Vorwahlen
09932, 09936, 09938, 08547
Adresse der Stadtverwaltung
Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen
Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen 94486 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aicha, Altenmarkt, Arbing, Blaimberg, Bruderamming, Endlau, Gramling, Haardorf, Hittelkofen, Kälbermhl, Kasten, Kirchdorf, Klostermhl, Kurzes, Langenamming, Lindach, Linzing, Mahd, Manndorf, Moos, Mhlham, Neu-Wisselsing, Niedermnchsdorf, Osterhofen, Ottach, Polkasing, Roßfelden, Ruckasing, Schnelldorf, Vierhöfen, Wisselsing, Zainach, Aicha, Altenmarkt, Arbing, Blaimberg, Bruderamming, Endlau, Gramling, Haardorf
Adressen:
1. Stadt Osterhofen
Rottalstraße 1
94486 Osterhofen

2. Finanzamt Deggendorf
Landstraße 1
94469 Deggendorf

3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Osterhofen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterhofen betreffen vor allem die Gewerbegebiete:

- Im Donau-Gewerbepark stehen etwa 30.000 m2 an freien Gewerbeflächen zur Verfügung, mit Erweiterungspotential von 100.000 m2. Das Gebiet ist sofort bebaubar und voll erschlossen.

- Im Gewerbegebiet Am Stadtwald laufen Planungsmaßnahmen für die Erweiterung um ca. 10 ha. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, und die Erschließung ist teilweise abgeschlossen.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.