Osterhofen ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
11.920 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94486
Vorwahlen
09932, 09936, 09938, 08547
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Altenmarkt, Arbing, Blaimberg, Bruderamming, Endlau, Gramling, Haardorf, Hittelkofen, Kälbermhl, Kasten, Kirchdorf, Klostermhl, Kurzes, Langenamming, Lindach, Linzing, Mahd, Manndorf, Moos, Mhlham, Neu-Wisselsing, Niedermnchsdorf, Osterhofen, Ottach, Polkasing, Roßfelden, Ruckasing, Schnelldorf, Vierhöfen, Wisselsing, Zainach, Aicha, Altenmarkt, Arbing, Blaimberg, Bruderamming, Endlau, Gramling, Haardorf
Adressen:
1. Stadt Osterhofen
Rottalstraße 1
94486 Osterhofen
2. Finanzamt Deggendorf
Landstraße 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Osterhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterhofen betreffen vor allem die Gewerbegebiete:
- Im Donau-Gewerbepark stehen etwa 30.000 m2 an freien Gewerbeflächen zur Verfügung, mit Erweiterungspotential von 100.000 m2. Das Gebiet ist sofort bebaubar und voll erschlossen.
- Im Gewerbegebiet Am Stadtwald laufen Planungsmaßnahmen für die Erweiterung um ca. 10 ha. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, und die Erschließung ist teilweise abgeschlossen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.