Wallerfing ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1266 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94574
Vorwahl
09936
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammersöd, Bachling, Einöden, Englöd, Eschlbach, Frauenholz, Gneidingerhart, Hacklöd, Hansöd, Hasreit, Herblfing, Hiemling, Hirlöd, Kolling, Lain, Neubachling, Neusling, Putting, Ramsdorf, Reitberg, Unterfrauenholz, Zeitlstadt, Ammersöd, Bachling, Einöden, Englöd, Eschlbach, Frauenholz, Gneidingerhart, Hacklöd, Hansöd, Hasreit, Herblfing, Hiemling, Hirlöd, Kolling, Lain, Neubachling, Neusling, Putting
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
2. Standesamt Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
3. Ordnungsamt Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
Gemeinde Wallerfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.