Wallerfing ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1266 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94574
Vorwahl
09936
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammersöd, Bachling, Einöden, Englöd, Eschlbach, Frauenholz, Gneidingerhart, Hacklöd, Hansöd, Hasreit, Herblfing, Hiemling, Hirlöd, Kolling, Lain, Neubachling, Neusling, Putting, Ramsdorf, Reitberg, Unterfrauenholz, Zeitlstadt, Ammersöd, Bachling, Einöden, Englöd, Eschlbach, Frauenholz, Gneidingerhart, Hacklöd, Hansöd, Hasreit, Herblfing, Hiemling, Hirlöd, Kolling, Lain, Neubachling, Neusling, Putting
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
2. Standesamt Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
3. Ordnungsamt Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
Gemeinde Wallerfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.