Mit ihren 30.329 Einwohnern ist sie die einzige Stadt im Landkreis und eine selbständige Gemeinde. Sie entstand 1927 aus dem Zusammenschlusses der Orte Osterholz und Scharmbeck
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Osterholz
Einwohner
30.438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27711
Vorwahlen
04791, 04793, 04795
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrensfelde, Altenbrck, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn, Langeheide, Lintel, Ludwigslust, Neuendamm, Neuenfelde, Sandbeck, Sandbeckerbruch, Tietjenshtte, Westerbeck, Weyerdamm, Wiste, Wulfsburg, Ahrensfelde, Altenbrück, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn
Adressen:
1. Stadt Osterholz-Scharmbeck, Am Markt 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
2. Landkreis Osterholz, Bremer Str. 22, 27711 Osterholz-Scharmbeck
3. Finanzamt Osterholz, Bremer Str. 8, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Osterholz-Scharmbeck gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein neues Seniorenresidenz-Projekt von Cureus und compassio ist im Gange, das bis Sommer 2025 fertiggestellt werden soll. Es umfasst etwa 9.730 Quadratmeter barrierefreie Wohn- und Nutzfläche und entspricht dem energiebewussten KfW-40NH-Standard sowie der DGNB-Silber-Zertifizierung.
- Nach dem Aus für das Begegnungszentrum im Stadtzentrum werden mehrere Gebäude an der Kirchenstraße abgerissen, um eine Zwischennutzung der Freifläche zu ermöglichen. Es gibt Pläne für kleine Geschäfte, Wohnraum, Erlebnisgastronomie und Begegnungsräume. Der geplante Grundstückstausch zwischen Kirche und Stadt ist hingegen vom Tisch.
- Die Stadt verfügt über zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne für verschiedene Gebiete, die ständig aktualisiert und erweitert werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.