Schwanewede ist eine nord-nord-westlich von Bremen gelegene Einheitsgemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
20.408 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28790
Vorwahlen
04209, 0421, 04296
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brandberg, Brundorf, Eggestedt, GroßerKamp, Hahle, Hamfehr, Heidhof, Hinnebeck, Hinnebeckerfurth, Hnenstein, Karlshorst, Keller, Köhlhorst, Korbeck, Kreienmoor, Kronsmoor, Metjensande, Rechtebe, Reitberg, Rutenhof, Schädelkamp, Schukamp, Schwankenfurth, Siedschelje, Siethlandswehr, Voßberg, Wölpsche, Wurthfleth, Brandberg, Brundorf, Eggestedt, GroßerKamp, Hahle, Hamfehr, Heidhof, Hinnebeck, Hinnebeckerfurth, Hünenstein, Karlshorst, Keller
Adressen:
1. Gemeindebüro Schwanewede
Bahnhofstraße 41
28790 Schwanewede
2. Ordnungsamt Schwanewede
Bahnhofstraße 41
28790 Schwanewede
3. Finanzamt Bremen-Nord
Fährstraße 14
28755 Bremen
Gemeinde Schwanewede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.