Ritterhude (Plattdeutsch Hu’e) ist eine niedersächsische Gemeinde im Landkreis Osterholz
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
14.800 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27721
Vorwahl
04292
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
KleinErve, Ovelgönne, Vierhausen, VorOsterhagen, Werschenrege, Wullbrandt, KleinErve, Ovelgönne, Vierhausen, VorOsterhagen, Werschenrege, Wullbrandt
Adressen:
1. Gemeinde Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
2. Ordnungsamt Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
3. Standesamt Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
Gemeinde Ritterhude – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ritterhuder Stadtrat hat einen neuen Bebauungsplan beschlossen, der es erlaubt, auf dem ehemaligen Gelände der Chemieentsorgungsanlage Organo Fluid Wohnhäuser, Büros und Werkstätten zu bauen. Chemie-Recyclingfirmen wie Organo Fluid sind jedoch von der Ansiedlung ausgeschlossen. Das Areal soll neu entwickelt werden, mit dem Ziel, eine gemischte Nutzung zu ermöglichen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.