Mit ihren 30.329 Einwohnern ist sie die einzige Stadt im Landkreis und eine selbständige Gemeinde. Sie entstand 1927 aus dem Zusammenschlusses der Orte Osterholz und Scharmbeck
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
30.438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27711
Vorwahlen
04791, 04793, 04795
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrensfelde, Altenbrck, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn, Langeheide, Lintel, Ludwigslust, Neuendamm, Neuenfelde, Sandbeck, Sandbeckerbruch, Tietjenshtte, Westerbeck, Weyerdamm, Wiste, Wulfsburg, Ahrensfelde, Altenbrück, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn
Adressen:
1. Stadt Osterholz-Scharmbeck, Am Markt 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
2. Landkreis Osterholz, Bremer Str. 22, 27711 Osterholz-Scharmbeck
3. Finanzamt Osterholz, Bremer Str. 8, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Gemeinde Osterholz-Scharmbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Osterholz-Scharmbeck gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein neues Seniorenresidenz-Projekt von Cureus und compassio ist im Gange, das bis Sommer 2025 fertiggestellt werden soll. Es umfasst etwa 9.730 Quadratmeter barrierefreie Wohn- und Nutzfläche und entspricht dem energiebewussten KfW-40NH-Standard sowie der DGNB-Silber-Zertifizierung.
- Nach dem Aus für das Begegnungszentrum im Stadtzentrum werden mehrere Gebäude an der Kirchenstraße abgerissen, um eine Zwischennutzung der Freifläche zu ermöglichen. Es gibt Pläne für kleine Geschäfte, Wohnraum, Erlebnisgastronomie und Begegnungsräume. Der geplante Grundstückstausch zwischen Kirche und Stadt ist hingegen vom Tisch.
- Die Stadt verfügt über zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne für verschiedene Gebiete, die ständig aktualisiert und erweitert werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.