Ostrhauderfehn (niederdeutsch Osterfehn) ist eine Gemeinde im Landkreis Leer in Ostfriesland. Verwaltungssitz der Gemeinde ist der gleichnamige Ortsteil
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
11.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26842
Vorwahl
04952
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
3. Ordnungsamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ostrhauderfehn sindSeveral Bebauungsprojekte im Gange:
- Das Baugebiet "Am Mittelweg" wird derzeit erschlossen.
- Das Baugebiet "Nördlich Hauptstraße / Östlich Nordstraße" ist in der Planungsphase und Interessenten können sich auf eine Liste setzen lassen.
- Im Baugebiet "Am Wallschloot" stehen noch einige Restgrundstücke zur Verfügung.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.