Der Name der Gemeinde rührt von der 1769 gegründeten Fehnsiedlung gleichen Namens her, die wiederum nach dem alten Geestdorf Rhaude im Nordwesten der Nachbargemeinde Rhauderfehn benannt ist. Ostrhauderfehn (niederdeutsch Osterfehn) ist eine Gemeinde im Landkreis Leer in Ostfriesland
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
11.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26842
Vorwahl
04952
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
3. Ordnungsamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ostrhauderfehn sindSeveral Bebauungsprojekte im Gange:
- Das Baugebiet "Am Mittelweg" wird derzeit erschlossen.
- Das Baugebiet "Nördlich Hauptstraße / Östlich Nordstraße" ist in der Planungsphase und Interessenten können sich auf eine Liste setzen lassen.
- Im Baugebiet "Am Wallschloot" stehen noch einige Restgrundstücke zur Verfügung.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung