Ostrhauderfehn (niederdeutsch Osterfehn) ist eine Gemeinde im Landkreis Leer in Ostfriesland. Der Name der Gemeinde rührt von der 1769 gegründeten Fehnsiedlung gleichen Namens her, die wiederum nach dem alten Geestdorf Rhaude im Nordwesten der Nachbargemeinde Rhauderfehn benannt ist
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
11.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26842
Vorwahl
04952
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
3. Ordnungsamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ostrhauderfehn sindSeveral Bebauungsprojekte im Gange:
- Das Baugebiet "Am Mittelweg" wird derzeit erschlossen.
- Das Baugebiet "Nördlich Hauptstraße / Östlich Nordstraße" ist in der Planungsphase und Interessenten können sich auf eine Liste setzen lassen.
- Im Baugebiet "Am Wallschloot" stehen noch einige Restgrundstücke zur Verfügung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.