Verwaltungssitz der Gemeinde ist der gleichnamige Ortsteil. Ostrhauderfehn (niederdeutsch Osterfehn) ist eine Gemeinde im Landkreis Leer in Ostfriesland
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
11.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26842
Vorwahl
04952
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
3. Ordnungsamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ostrhauderfehn sindSeveral Bebauungsprojekte im Gange:
- Das Baugebiet "Am Mittelweg" wird derzeit erschlossen.
- Das Baugebiet "Nördlich Hauptstraße / Östlich Nordstraße" ist in der Planungsphase und Interessenten können sich auf eine Liste setzen lassen.
- Im Baugebiet "Am Wallschloot" stehen noch einige Restgrundstücke zur Verfügung.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.