Halsbach ist die kleinste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1051 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84553
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Antenfressen, Baumgarten, Beiln, Biering, Birnbaum, Brandhub, Brandl, Briel, Brunnhaus, Buch, Dösham, Eder, Edholz, Eicheck, Eneck, Freudling, Gallersöd, Gassen, Grabenreith, Hahngreding, Heitzenberg, Hollerberg, Huber, Htting, Itschenöd, Itsching, Kirchberg, Kriechbaum, Krieging, Kronhub, Lebern, Loipl, Moosen, Mooswinkel, Niederangern, Oberangern, Peising, Pfaffenreit, Pfeffersöd, Racherting
Adressen:
1. Gemeinde Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
2. Landratsamt Altötting, Hindenburgstraße 1, 84503 Altötting
3. Bürgeramt Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
Gemeinde Halsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.