Halsbach ist die kleinste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1051 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84553
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Antenfressen, Baumgarten, Beiln, Biering, Birnbaum, Brandhub, Brandl, Briel, Brunnhaus, Buch, Dösham, Eder, Edholz, Eicheck, Eneck, Freudling, Gallersöd, Gassen, Grabenreith, Hahngreding, Heitzenberg, Hollerberg, Huber, Htting, Itschenöd, Itsching, Kirchberg, Kriechbaum, Krieging, Kronhub, Lebern, Loipl, Moosen, Mooswinkel, Niederangern, Oberangern, Peising, Pfaffenreit, Pfeffersöd, Racherting
Adressen:
1. Gemeinde Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
2. Landratsamt Altötting, Hindenburgstraße 1, 84503 Altötting
3. Bürgeramt Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
Gemeinde Halsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.