Halsbach ist die kleinste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1051 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84553
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Antenfressen, Baumgarten, Beiln, Biering, Birnbaum, Brandhub, Brandl, Briel, Brunnhaus, Buch, Dösham, Eder, Edholz, Eicheck, Eneck, Freudling, Gallersöd, Gassen, Grabenreith, Hahngreding, Heitzenberg, Hollerberg, Huber, Htting, Itschenöd, Itsching, Kirchberg, Kriechbaum, Krieging, Kronhub, Lebern, Loipl, Moosen, Mooswinkel, Niederangern, Oberangern, Peising, Pfaffenreit, Pfeffersöd, Racherting
Adressen:
1. Gemeinde Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
2. Landratsamt Altötting, Hindenburgstraße 1, 84503 Altötting
3. Bürgeramt Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
Gemeinde Halsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.