Halsbach ist die kleinste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1051 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84553
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Antenfressen, Baumgarten, Beiln, Biering, Birnbaum, Brandhub, Brandl, Briel, Brunnhaus, Buch, Dösham, Eder, Edholz, Eicheck, Eneck, Freudling, Gallersöd, Gassen, Grabenreith, Hahngreding, Heitzenberg, Hollerberg, Huber, Htting, Itschenöd, Itsching, Kirchberg, Kriechbaum, Krieging, Kronhub, Lebern, Loipl, Moosen, Mooswinkel, Niederangern, Oberangern, Peising, Pfaffenreit, Pfeffersöd, Racherting
Adressen:
1. Gemeinde Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
2. Landratsamt Altötting, Hindenburgstraße 1, 84503 Altötting
3. Bürgeramt Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
Gemeinde Halsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.